Rechtsanspruch ab 1.8.2013: Ein KiTa-Platz für jedes Kind?!

Ab August dieses Jahres tritt die Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für ein- und zweijährige Kinder bundesweit ein individueller Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Für Kinder vor Vollendung des ersten und ab Vollendung des dritten Lebensjahres bleibt es bei den bisherigen Regelungen (§ 24 Abs. 1, 3 u. 4 SGB VIII): Sie haben weiterhin einen bedingten Anspruch auf frühkindliche Förderung.

Zur Thematik dieses neuen Rechtsanspruchs und was zu tun ist, wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann, bietet das „Info Recht“ des DGB Bundesvorstands vom 1. Juni 2013, das wir Euch sehr empfehlen.

infans-Konzept als Arbeitsgrundlage der städtischen Kindergärten

Das infans-Handlungskonzept bietet zur Umsetzung des „Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten“ und des darin verankerten Grundverständnisses von Bildung und Erziehung ein umfassendes Konzept mit verschiedenen Instrumentarien. Der Orientierungsplan richtet sich an die Kindergärten und auch das infans-Handlungskonzept ist für die Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen entwickelt worden. Die Grundhaltung sowohl des Orientierungsplans als auch des infans-Handlungskonzepts, die in der Begriffsklärung von Bildung und Erziehung verankert ist, gilt jedoch für alle Altersgruppen und finden ihren Niederschlag auch in Krippe und Hort.

Eine Zusammenfassung der infans-Module in städtischen KH – Stand Januar 2012 wurde uns freundlicherweise von Frau Knisel-Scheuring vom Fachbereich Jugend zur Verfügung gestellt.

MeKi: Infoschreiben

Die Verwaltung hat uns nach unserem Gespräch, welches wir letzten Monat zum Meldesystem Kinderbetreuung geführt haben, noch einige Informationen in 130724_Infoschreiben an STEB_Eltern[1] nachgereicht, die insbesondere für die Eltern, die nicht den gewünschten Platz, sondern bspw. einen mit geringerem zeitlichen Umfang erhalten haben, interessant ist:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
aus verschiedenen Elternanfragen im MeKi-Büro und aus einem Gespräch mit dem Stadtelternbeirat wissen wir, dass Eltern folgende zwei Fragen zur Platzvergabe sehr beschäftigen:

1. Frage: Was mache ich, wenn ich zwar einen Platz habe (z.B. VÖ), aber ein umfangreicheres Betreuungsangebot (z.B. Ganztagsbetreuung) für mein Kind möchte. Kann ich den Platz problemlos annehmen?
2. Frage: Werden auch unterjährig Plätze vergeben?

Was mache ich, wenn ich zwar einen Platz habe (z.B. VÖ), aber ein umfangreicheres Betreuungsangebot für mein Kind möchte. Kann ich den Platz problemlos annehmen?

Viele Eltern suchen einen Ganztagsplatz für ihr Kind. Nicht in allen Fällen konnten wir diesem Wunsch entsprechen und haben den Eltern alternativ einen VÖ-Platz angeboten. Eltern können diesen Platz unbedenklich annehmen. Es entsteht Ihnen hieraus kein Nachteil.
Wenn Sie weiterhin einen Ganztagsplatz für Ihr Kind suchen, teilen Sie diesen Wunsch dem MeKi-Büro bitte schriftlich mit (formlos per Mail: meki@mannheim.de oder per Fax: 0621293473888). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MeKi-Büros pflegen Ihren Wunsch dann in die Datenbank ein. Ihr Kind wird dann bei der weiteren Vergabe von Ganztagsplätzen mit berücksichtigt.

Werden Plätze auch unterjährig vergeben?

Ja. Es werden im Verlaufe eines Betreuungsjahres immer wieder Plätze frei (Umzug, Neueröffnung von Gruppen etc.). Diese Plätze werden unterjährig vergeben. In der Regel erfolgt die Vergabe zum 15. eines jeden Kalendermonats.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information weiterhelfen konnten. Für weitere Frage steht Ihnen das MeKi-Team gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich unter der Nummer 0621 293 3888 an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Info- MeKi-Büros.

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Gerlinde Knisel-Scheuring

Pressemitteilung: „Genügend Hortplätze bis Ende des Jahres?“ „Das ist ein Wort!“

Mannheim, 15. Juli 2013 Die Nachricht kam für die Elternvertreter in Mannheim überraschend: Am Wochenende ließ das Dezernat der Bildungsbürgermeisterin Frau Dr. Freundlieb gegenüber der Presse verlauten, dass bis Ende des Jahres die Nachfrage der Hortplätze gedeckt sei. „Das ist ein Wort! Wunderbar!“, so Marion Lüttig, Sprecherin des Stadtelternbeirats für Kindertageseinrichtungen (STEB) in Mannheim. „Dies wird den Eltern der 440 Kinder, die bislang noch keinen Hortplatz erhalten haben, eine große Last von den Schultern nehmen“, so Lüttig weiter. „Schade ist nur, dass die Plätze noch nicht direkt zu Schuljahresbeginn geschaffen werden“.

„Nichtsdestotrotz darf bei dem schnellen Ausbau die Qualität der Betreuung sowie die Fachkompetenz der Betreuenden nicht auf der Strecke bleiben und auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der freien Träger, die die noch fehlenden Plätze schaffen werden, muss stimmen“, betont die Sprecherin des STEB.

Pressemitteilung: Qualität der Betreuung ist Eltern am Wichtigsten

Elternvertreter sehen das aktuelle „Flexibilisierungspaket U3“ von Kultusministerium und Trägerverbänden mit Skepsis und stellen eigene Umfrageergebnisse vor

Mannheim, 1. Juli 2013 In Mannheim existiert seit geraumer Zeit ein höherer Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen, als durch Stadt und freie Träger bislang gedeckt wurde. Ein wesentlicher Grund hierfür ist unter anderem der Mangel an Erzieher/innen. Der Stadtelternbeirat für Kindertageseinrichtungen (STEB) der Stadt Mannheim führte daher im Mai diesen Jahres unter Eltern, deren Kind/er in einer Krippe, einem Kindergarten oder einem Hort betreut werden, eine Onlinebefragung zur Situation der Kinderbetreuung durch. 447 Menschen haben hieran teilgenommen.

Eine mögliche Maßnahme, um trotz des Fachkräftemangels mehr Betreuungsplätze zu schaffen, könnte daher – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – sein, die Anzahl der Kinder je Fachkraft zu erhöhen. Allerdings wird solch eine Verschlechterung der Betreuer/innen-Kind-Relation auch in Zeiten des Erzieher/innen-Mangels von mehr als 90% der Befragten als nicht geeignete Maßnahme gesehen, sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Kinder als auch auf die Gewinnung entsprechender Fachkräfte.

„Die aktuelle Empfehlung des baden-württembergischen Kultusministeriums und der Trägerverbände die Gruppengrößen in Kinderkrippen von 10 auf 12 Kinder zu erhöhen sehen wir als Elternvertreter somit besonders kritisch“, so Marion Lüttig, Sprecherin des STEB-Vorstands. „Wir vermissen für Mannheim eine tragfähige Strategie zur langfristigen Gewinnung von mehr Erzieher/innen. Die jüngste Erweiterung des Fachkräftekatalogs im Kindertagesbetreuungsgesetz etwa um Physiotherapeuten oder Kinderkrankenpflegerinnen reicht alleine nicht aus. Der Ausbau der Betreuungsplätze darf nicht zu Lasten der Qualität gehen“, so Lüttig weiter.

Die Metropolregion Rhein-Neckar ist ein – insbesondere verkehrstechnisch – hoch vernetzter Lebensraum. „Die demographische Entwicklung ist für alle Kommunen ein entscheidender Standortfaktor, daher hat es uns interessiert, welche Rolle die Kinderbetreuung bei der Wahl des Wohnortes in der Metropolregion spielt“, erklärt Marion Lüttig.

Die Sicherheit überhaupt einen Platz zu erhalten und die Qualität der Kinderbetreuung sind über 70% der Befragten für die Wahl ihres Wohnortes sehr wichtig. Möglichst geringe Kosten (mit Blick auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz) waren nur knapp 12% der Befragten sehr wichtig.

Die Qualität der Betreuung ist den Eltern in allen drei Betreuungsformen (Krippe, Kindergarten, Hort) am wichtigsten, mit weitem Abstand vor allen anderen Merkmalen wie Ernährung oder Einrichtungsausstattung, und spielt bei der Wohnortwahl in der Region eine maßgebliche Rolle.

Mit der Ausstattung und der pädagogischen Arbeit in Krippe, Kindergarten und Hort sind die Eltern überwiegend „eher zufrieden“ und „sehr zufrieden“. Bei der Frage nach dem größten Handlungsbedarf beschreiben die Eltern jedoch in allen drei Betreuungsformen sehr häufig  gravierende Probleme, die auf Personalengpässe zurückzuführen sind. „Hieraus wird deutlich, wie angeschlagen die Betreuungssituation bereits ist und in welchem Teufelskreis aus Überlastung der Erzieher/innen, sinkender Motivation, steigenden Krankheitszeiten, noch stärkerer Überlastung der verbleibenden Erzieher/innen wir uns bereits befinden“, zeigt sich Lüttig besorgt.

Hier geht es zur STEB_Umfrage_Kinderbetreuung_Presseinfo_.
Hier geht es zum 2013 06 26 Flexibilisierungspaket U3.
Hier finden sich die2013 06 26 Qualifizierungsempfehlungen – KiTaEQP.