Rechtsanspruch ab 1.8.2013: Ein KiTa-Platz für jedes Kind?!

Ab August dieses Jahres tritt die Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für ein- und zweijährige Kinder bundesweit ein individueller Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Für Kinder vor Vollendung des ersten und ab Vollendung des dritten Lebensjahres bleibt es bei den bisherigen Regelungen (§ 24 Abs. 1, 3 u. 4 SGB VIII): Sie haben weiterhin einen bedingten Anspruch auf frühkindliche Förderung.

Zur Thematik dieses neuen Rechtsanspruchs und was zu tun ist, wenn der Rechtsanspruch nicht erfüllt werden kann, bietet das „Info Recht“ des DGB Bundesvorstands vom 1. Juni 2013, das wir Euch sehr empfehlen.