Pressemitteilung: So viele Betreuungsplätze wie nie?!

Pressemitteilung

So viele Betreuungsplätze wie nie?!

Elternvertreter mit lachendem und weinendem Auge

Mannheim, 3. April 2013 Der Stadtelternbeirat für Kindertageseinrichtungen der Stadt Mannheim (STEB) begrüßt, dass in diesem Jahr die Zahl der fehlenden Hortplätze wieder unter 800 gesunken ist “Hier trägt der in den letzten Jahren stattgefundene Hortausbau  Früchte. Aber immer noch werden 450 Hortplätze mehr benötigt, als zur Verfügung gestellt werden, dies bringt die berufstätigen Mütter und / oder Väter in große Schwierigkeiten“, so Marion Lüttig, Sprecherin des Stadtelternbeirats (STEB). Insgesamt kritisieren die Elternvertreter, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der in Mannheim lebenden Eltern nicht wirklich besser geworden ist.

Die Mitteilung der Stadt, dass in Mannheim die angestrebte Quote von 35% zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz erfüllt werden könne, bedeutet nicht, dass alle Eltern den beruflich benötigten Vollzeitplatz erhalten haben. Viele Eltern haben für ihr Kind in Krippe oder Kindergarten lediglich einen Regelplatz bis zum Mittag erhalten. Dies reicht für eine angemessene Berufstätigkeit von Vätern und Müttern in der heutigen Zeit nicht aus. Vielfach müssen insbesondere die Mütter wieder ihre Arbeitszeit reduzieren. Im schlimmsten Fall kann es sogar passieren, dass ein Elternteil den Beruf (wieder) aufgeben muss, da die Betreuungszeit nicht mit der beruflichen Anforderung in Einklang zu bringen ist. „Das ist für die Betroffenen eine wirtschaftliche Katastrophe, trifft überdimensional Frauen und hilft der Stadt nicht die Fachkräfte zu gewinnen, die von den Unternehmen benötigt werden, hier gibt es noch viel zu tun“, so Marion Lüttig. Für Eltern, die beispielsweise gerade erst den Wiedereinstieg in den Beruf geschafft hätten, sei dies weiterhin eine unerträgliche Situation. „Wenn Sie Pech haben, folgt mit Beginn der Schulzeit angesichts des Mangels an 450 Hortplätzen kurze Zeit nach dem Wiedereinstieg in den Beruf gleich der Wiederausstieg“, so Marion Lüttig.

Ermäßigte Gruppentickets: Sonderregelung für Krippen- und Kindergartengruppen

Im Zuge der letzten Tarifreform fiel nicht nur das günstige 24-Stunden-Ticket weg, auch der Preis für Gruppentickets ist deutlich erhöht worden.

Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin eine „Sonderregelung“ für Kindergruppen mit Kindern unter 6 Jahren lt. Auskunft der RNV:

„Für Kindergartengruppen mit Kindern unter sechs Jahren ist die neue Tageskarte der entsprechenden Preisstufe für 3 Personen für eine Gruppe bis 30 Personen, inklusive Erzieherinnen gültig. Bsp.: 25 Kinder, 2 Erzieherinnen in der Großwabe Mannheim – Tageskarte 3 Pers. Preisstufe 2 zum Preis von 11€. Für Gruppen mit Kindern ab 6 Jahren müssen entsprechend der Preisstufe und der Anzahl der Kinder die Tageskarten gekauft werden.“

GEMA: Liedkopien in Kindergarten, Krippe und Hort

Seit Ende 2012 gibt es einen neuen Vertrag zwischen Kultusministerium sowie GEMA, der klarstellt, dass Liedkopien, die in den Einrichtungen erstellt werden, möglich sind. Die Lieder dürfen allerdings nicht länger als 5 Minuten Spielzeit haben, die Kopien müssen von den Mitarbeitenden in den Einrichtungen von einem Original erstellt werden und dürfen keine Farbkopien sein. Genau heißt es im Vertrag:

Ausschnitt_GEMA

Hier herrschte in der Vergangenheit in den Einrichtungen verschiedentlich Verwirrung, diese Information klärt die Situation hoffentlich. Der Vertrag zwischen Land und Gema enthält keine Regelung für Aufführungen z.B. bei Festen. Hier gelten weiterhin die ganz normalen Gebührensätze der GEMA.

Medikamentengabe Krippe, Kindergarten und Hort

Nachdem es in der Vergangenheit keine offizielle Richtlinie hierfür gab, wurde nunmehr im Herbst 2012 eine Handlungsempfehlung der Stadt Mannheim zu diesem Thema veröffentlicht. Im Wesentlichen besagt diese, dass eine regelmäßige Medikamentengabe (ausgenommen sind Kinder mit chronischen Erkrankungen!) durch die Beschäftigten der Einrichtungen nicht möglich ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit der „Einzelfallregelung“, bspw. bei einem Kind, dass – durch ärztliches Attest bestätigt – die Einrichtung wieder besuchen darf, allerdings noch einige Tage Antibiotika nehmen muss. Allerdings ist die Einrichtungsleitung nicht verpflichtet einer solchen Einzelfallregelung zuzustimmen, da sie aus rechtlichen Gründen keine/n Erzieher/in zur Medikamentengabe verpflichtet kann. Eine solche Einzelfallregelung kann also nur freiwillig erfolgen.

Dennoch empfehlen wir Euch, wenn Ihr hier Schwierigkeiten habt, weil die Einrichtungsleitung etwa generell Ausnahmeregelungen/Einzelfallregelungen ablehnt, mit der zuständigen Bezirksleitung in Kontakt zu treten, um ggf. eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die Bezirksleitungen sind: Frau Götz, Frau Riedlinger und Frau Schroth. Eine Liste der Kontakte findet Ihr hier.

2. Mannheimer Bildungsbericht – Vom Ziel her denken

Anfang März wurde der 2. Mannheimer Bildungsbericht im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Diese kommunale Bildungsberichterstattung soll dem strategischen Ziel der Stadt Mannheim, ein Vorbild für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu sein, Rechnung tragen. Hierbei steht die Fragestellung der Bildungsgerechtigkeit wie auch die Erhöhung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt der Betrachtung. Der Bildungsbericht will Bilanz ziehen und informieren, welche Meilensteine zur Umsetzung der genannten Ziele  schon erreicht wurden und welche Wegstrecke noch gegangen werden muss.

Hierzu soll es in diesem Jahr vier öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen geben, beginnend mit einer ersten Fachveranstaltung „Bildungsgerechtigkeit in Mannheim“ am Dienstag, 09.04.2013, 14-17 Uhr im Florian-Waldeck-Saal der Reiss-Engelhorn-Museen, Museum Zeugnhaus C5,5, 68159 Mannheim. Ihr seid herzlich eingeladen.

Den Bildungsbericht gibt es hier zum [maxbutton id=“1″ url=“https://www.steb-mannheim.de/wp-content/uploads/2020/12/4.-Mannheimer-Bildungsbericht.pdf“ text=“Bildungsbericht“ ]