GEMA: Liedkopien in Kindergarten, Krippe und Hort

Seit Ende 2012 gibt es einen neuen Vertrag zwischen Kultusministerium sowie GEMA, der klarstellt, dass Liedkopien, die in den Einrichtungen erstellt werden, möglich sind. Die Lieder dürfen allerdings nicht länger als 5 Minuten Spielzeit haben, die Kopien müssen von den Mitarbeitenden in den Einrichtungen von einem Original erstellt werden und dürfen keine Farbkopien sein. Genau heißt es im Vertrag:

Ausschnitt_GEMA

Hier herrschte in der Vergangenheit in den Einrichtungen verschiedentlich Verwirrung, diese Information klärt die Situation hoffentlich. Der Vertrag zwischen Land und Gema enthält keine Regelung für Aufführungen z.B. bei Festen. Hier gelten weiterhin die ganz normalen Gebührensätze der GEMA.