Medikamentengabe Krippe, Kindergarten und Hort

Nachdem es in der Vergangenheit keine offizielle Richtlinie hierfür gab, wurde nunmehr im Herbst 2012 eine Handlungsempfehlung der Stadt Mannheim zu diesem Thema veröffentlicht. Im Wesentlichen besagt diese, dass eine regelmäßige Medikamentengabe (ausgenommen sind Kinder mit chronischen Erkrankungen!) durch die Beschäftigten der Einrichtungen nicht möglich ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit der „Einzelfallregelung“, bspw. bei einem Kind, dass – durch ärztliches Attest bestätigt – die Einrichtung wieder besuchen darf, allerdings noch einige Tage Antibiotika nehmen muss. Allerdings ist die Einrichtungsleitung nicht verpflichtet einer solchen Einzelfallregelung zuzustimmen, da sie aus rechtlichen Gründen keine/n Erzieher/in zur Medikamentengabe verpflichtet kann. Eine solche Einzelfallregelung kann also nur freiwillig erfolgen.

Dennoch empfehlen wir Euch, wenn Ihr hier Schwierigkeiten habt, weil die Einrichtungsleitung etwa generell Ausnahmeregelungen/Einzelfallregelungen ablehnt, mit der zuständigen Bezirksleitung in Kontakt zu treten, um ggf. eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die Bezirksleitungen sind: Frau Götz, Frau Riedlinger und Frau Schroth. Eine Liste der Kontakte findet Ihr hier.