Ermäßigte Gruppentickets: Sonderregelung für Krippen- und Kindergartengruppen

Im Zuge der letzten Tarifreform fiel nicht nur das günstige 24-Stunden-Ticket weg, auch der Preis für Gruppentickets ist deutlich erhöht worden.

Nichtsdestotrotz gibt es weiterhin eine „Sonderregelung“ für Kindergruppen mit Kindern unter 6 Jahren lt. Auskunft der RNV:

„Für Kindergartengruppen mit Kindern unter sechs Jahren ist die neue Tageskarte der entsprechenden Preisstufe für 3 Personen für eine Gruppe bis 30 Personen, inklusive Erzieherinnen gültig. Bsp.: 25 Kinder, 2 Erzieherinnen in der Großwabe Mannheim – Tageskarte 3 Pers. Preisstufe 2 zum Preis von 11€. Für Gruppen mit Kindern ab 6 Jahren müssen entsprechend der Preisstufe und der Anzahl der Kinder die Tageskarten gekauft werden.“

GEMA: Liedkopien in Kindergarten, Krippe und Hort

Seit Ende 2012 gibt es einen neuen Vertrag zwischen Kultusministerium sowie GEMA, der klarstellt, dass Liedkopien, die in den Einrichtungen erstellt werden, möglich sind. Die Lieder dürfen allerdings nicht länger als 5 Minuten Spielzeit haben, die Kopien müssen von den Mitarbeitenden in den Einrichtungen von einem Original erstellt werden und dürfen keine Farbkopien sein. Genau heißt es im Vertrag:

Ausschnitt_GEMA

Hier herrschte in der Vergangenheit in den Einrichtungen verschiedentlich Verwirrung, diese Information klärt die Situation hoffentlich. Der Vertrag zwischen Land und Gema enthält keine Regelung für Aufführungen z.B. bei Festen. Hier gelten weiterhin die ganz normalen Gebührensätze der GEMA.

Medikamentengabe Krippe, Kindergarten und Hort

Nachdem es in der Vergangenheit keine offizielle Richtlinie hierfür gab, wurde nunmehr im Herbst 2012 eine Handlungsempfehlung der Stadt Mannheim zu diesem Thema veröffentlicht. Im Wesentlichen besagt diese, dass eine regelmäßige Medikamentengabe (ausgenommen sind Kinder mit chronischen Erkrankungen!) durch die Beschäftigten der Einrichtungen nicht möglich ist. Allerdings gibt es die Möglichkeit der „Einzelfallregelung“, bspw. bei einem Kind, dass – durch ärztliches Attest bestätigt – die Einrichtung wieder besuchen darf, allerdings noch einige Tage Antibiotika nehmen muss. Allerdings ist die Einrichtungsleitung nicht verpflichtet einer solchen Einzelfallregelung zuzustimmen, da sie aus rechtlichen Gründen keine/n Erzieher/in zur Medikamentengabe verpflichtet kann. Eine solche Einzelfallregelung kann also nur freiwillig erfolgen.

Dennoch empfehlen wir Euch, wenn Ihr hier Schwierigkeiten habt, weil die Einrichtungsleitung etwa generell Ausnahmeregelungen/Einzelfallregelungen ablehnt, mit der zuständigen Bezirksleitung in Kontakt zu treten, um ggf. eine einvernehmliche Regelung zu finden. Die Bezirksleitungen sind: Frau Götz, Frau Riedlinger und Frau Schroth. Eine Liste der Kontakte findet Ihr hier.

2. Mannheimer Bildungsbericht – Vom Ziel her denken

Anfang März wurde der 2. Mannheimer Bildungsbericht im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Diese kommunale Bildungsberichterstattung soll dem strategischen Ziel der Stadt Mannheim, ein Vorbild für Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu sein, Rechnung tragen. Hierbei steht die Fragestellung der Bildungsgerechtigkeit wie auch die Erhöhung der Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt der Betrachtung. Der Bildungsbericht will Bilanz ziehen und informieren, welche Meilensteine zur Umsetzung der genannten Ziele  schon erreicht wurden und welche Wegstrecke noch gegangen werden muss.

Hierzu soll es in diesem Jahr vier öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltungen geben, beginnend mit einer ersten Fachveranstaltung „Bildungsgerechtigkeit in Mannheim“ am Dienstag, 09.04.2013, 14-17 Uhr im Florian-Waldeck-Saal der Reiss-Engelhorn-Museen, Museum Zeugnhaus C5,5, 68159 Mannheim. Ihr seid herzlich eingeladen.

Den Bildungsbericht gibt es hier zum [maxbutton id=“1″ url=“https://www.steb-mannheim.de/wp-content/uploads/2020/12/4.-Mannheimer-Bildungsbericht.pdf“ text=“Bildungsbericht“ ]