Austausch mit der Stadt

Liebe Eltern,

als STEB-Vorstand befinden wir uns im regelmäßigen Austausch mit der Stadt Mannheim (Fachbereich 56), um Fragen und Themen zu klären, die die Eltern bewegen. Über den Fortschritt bzw. die Antworten möchten wir Sie hierzu informieren.

DIGITALE PLATTFORM FÜR KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

Eine Arbeitsgruppe innerhalb des FB56 wurde bereits gegründet. Die Terminabsprache zwischen STEB und FB 56 ist erfolgt. Ein erstes Arbeitstreffen hat Ende April stattgefunden. Der STEB hat die Umfrage-Ergebnisse und ein Thesenpapier mit den Ansprechpartner der Stadt diskutiert.

GESPRÄCH MIT DER VRN

FB 56 hat Kontakt mit der RNV aufgenommen, diese hat unterschiedliche Möglichkeiten für Gruppen-fahrten mit Kindern aufgezeigt. Eine komplette Fahrpreisbefreiung für Einrichtungen ist von Seiten der RNV nicht machbar. Die Finanzierung von Fahrten mit Kindern im Stadtgebiet ist für die Einrichtungen über ihre Hausbudgets möglich, d.h. hierfür müssen keine Kosten auf Eltern umgelegt werden.

NUTZUNG DES KINDERHAUS DURCH FÖRDERVEREIN ODER ELTERNBEIRAT

FB56 steht einer Nutzung durch Elternbeiräte/Födervereine ohne KH-Mitarbeiter*in (= Schlüssel-verantwortung) aus Haftungsgründen skeptisch gegenüber. Sagt aber eine erneute Prüfung zu. Die Nutzung der Kinderhäuser wie sie Vorort gegenwärtig praktiziert wird, bleibt unberührt.

SPENDEN AN STÄDT. KINDERHÄUSER

Elternbeiräte können Einnahmen aus Aktionen direkt den Kinderhäuser spenden, darüber entfällt die Notwendigkeit der Gründung eines Fördervereis. Die Einrichtungsleitungen kennen das Verfahren. Eine genaue Anleitung, auf welchem Weg Eltern Geld spenden können, wird dem STEB zeitnah zur Verfügung gestellt.

SUBVENTION VON KITA PLÄTZEN, WENN ES KEINE FREIEN PLÄTZE IN STÄDT. HÄUSERN GIBT, JEDOCH BEI EINEM FREIEN TRÄGER?

Alle Kita Plätze werden trägerunabhängig bereits durch die Stadt subventioniert. Bis 2021 gibt es ein weiteres umfangreiches Ausbauprogramm vorrangig für den Krippen-, Kindergarten- und den Ganztagesausbau, um Engpässe in Mannheimer-Stadtteilen abzubauen. Die Stadt Mannheim stellt in diesem Zusammenhang erhebliche Mittel für den Kitaausbau zur Verfügung.

GIBT ES ZUSCHÜSSE FÜR EINKOMMENSSCHWACHE FAMILIEN?

Einkommensschwache Familie erhalten über die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt Mannheim auf Antrag eine Beitragsreduzierungen bis hin zu einer vollen Kostenübernahme der Gebühren.

NEUER ESSENSLIEFERANTEN

Das Feedback aus den Kinderhäuser ist positiv. FB56 steht in engem Kontakt zum Lieferanten. Es wird durch FB 56 zurzeit ein Aushang über die Inhaltsstoffe im Mittagessen vorbereitet.

ABHOLBERECHTIGE PERSON

Sobald eine Person der Einrichtung als „abholberechtige Person“ gemeldet wurde, darf diese Person das jeweilige Kind abholen. Die Prüfung der Personalien (z.B. Vorlage Ausweispapier) erfolgt dann, wenn die Person (noch) unbekannt ist. Sobald z.B. eine abholberechtigte Oma oder ein Opa im Kinderhaus bekannt ist, erfolgt keine Prüfung der Personalien mehr.
Ergänzung: Während Stoßzeiten darf eine Eingangstür offen stehen, wenn diese im Blick der Erzieher*innen ist.

INFORMATIONEN ZU FRAGEN UND THEMEN AUS DER VOLLVERSAMMLUNG 2017

  • Sauberkeit: Die Stadt prüft mit dem FB25 (Immobilienmanagement), welche Lösungen gefunden werden können, damit in allen Kitas zuverlässig gründlich gereinigt wird. Bei Neubauten oder Renovierungen wird darauf geachtet, dass die Sanitäranlagen entsprechend der neuesten Hygieneanforderung gebaut bzw. umgebaut werden.
  • Geburtstagskuchen im Kindergarten: Die Kinderhäuser können individuell pädagogisch entscheiden wie bei ihnen der Geburtstag eines Kindes gefeiert wird. In einigen Kinderhäusern ist es der Fall, dass mitgebrachte Kuchen von Eltern nicht mehr erwünscht/erforderlich sind, stattdessen stehen dann andere Feiermöglichkeiten eines Geburtstages im Mittelpunkt.
  • Fehlende Unterstellfläche für Kinderwagen: Bei Neubauten wird zukünftig auf Unterstellflächen geachtet werden.
  • Geruchbelästigung/Renovierung u.ä.: Durch Umbau-/Renovierungsarbeiten kann event. eine Geruchbelästigung entstehen. Grundsätzlich steht FB 56 mit FB 25/Immobilienmanagement in engem Kontakt, um entsprechende Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten (z.B. durch Terminierung in Schließzeiten).
  • Hausschuhe in den Kinderhäusern: In Krippen bewegen sich Kinder häufig auf dem Boden. Deshalb werden Eltern dort gebeten, die Räume nicht mit Straßenschuhen zu betreten.

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